G. Sladek
(Österreichische Gesellschaft für Kulturgüterschutz, Wien, Österreich)

Kulturgüterschutz, – die Maßnahmen zur Sicherung und Bewahrung unseres kulturellen Erbes sind eigentlich Aufgaben der öffentlichen Hand. Trotzdem schätzt man und bedient sich sogar sehr oft und gerne dem Dienste privater Initiativen, egal in welcher rechtlichen Form diese organisiert sind. Flexibilität, Unabhängigkeit, aber auch der oft erst durch sie mögliche Zugang zu Ressourcen finanzieller, materieller und personeller Art lassen sie immer wieder zu willkommenen Partner werden. Dass jedoch ihr Tätigwerden nicht immer friktionsfrei abläuft, ja vielleicht sogar Gefahren in sich birgt, zeigen Vorfälle jüngster Vergangenheit.