Hans Peter Jeschke

(Oberösterreichische Landesregierung, Linz, Österreich)

  1. Internationale Instrumente fixieren Paradigmenwechsel:
    • Initiativen des Europarates für das kulturelle Erbe:
      Empfehlung NR R (95) 9: Erhaltung von Kulturlandschaften und Europäische Landschaftskonvention.
    • Europäische Union:
      Europäisches Raumordnungskonzept 1999 und Instrumente der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP / SUP). Umfassender Kulturgüterbegriff der Europäischen Union nach der UVP-Gesetzgebung.
  2. Raum- und umweltbezogene Methoden
    1. Kulturgüter- und Kulturlandschaftsmodell der UNESCO
      Die UNESCO hat für das Kulturerbe und Kulturlandschaften (Cultural Heritage Landscapes) ein weltweit akzeptiertes wissenschaftliches Modell samt Pflegekonzeption entwickelt, das international als fachlicher Bezugsrahmen auch für Objekte außerhalb der UNESCO-Welterbeliste dienen kann.
    2. Landschafts- und Kulturlandschaftsinventare in Europa
      Viele europäische Nationen haben Landschafts- bzw. Kulturlandschaftsinventare bzw. –datenbanken eingerichtet. (vgl. Tabelle 1). Derzeit werden zwei sich abzeichnende Ansätze der Kulturlandschaftsinventarisation in Europa deutlich:

      • Kulturlandschaftskataster mit Informationen zu Einzelobjekten auf lokaler oder regionaler Ebene und
      • Flächendeckende Kulturlandschaftsgliederungen einzelner Staaten und Regionen mit zwei Arten von Kulturlandschaftsgliederungen:
      • Typisierung und
      • Regionalisierung
    3. Historische Geographie bzw. Angewandte Historische Geographie
      Die Historische Geographie beschäftigt sich als historische Raumwissenschaft mit den raumrelevanten Prozessen, den raumprägenden Strukturen und der konkreten Umgestaltung der Naturlandschaft durch das Wirken des Menschen vom Beginn der menschlichen Geschichte bis an die Gegenwart heran
  3. Kulturgüter- und Kulturlandschaftsinventarisation in Österreich
    1. „Kulturlandschaftsinventar Österreich“ auf nationaler Ebene
      • Operationalisierung und Identifizierung des kulturellen Erbes bzw. des komplexen Phänomens „Kulturlandschaft“ auf nationaler Ebene
      • Abstimmung der Beurteilungs- und Identifizierungskriterien kulturelles Erbe und Kulturlandschaft auf der und für die Europäische Ebene
      • Unterstützung einer integralen Politik für das kulturelle Erbe bzw. die Kulturlandschaft und damit deren drei Hauptsäulen: Schutz, Pflege und Weiterentwicklung, Inventarisation sowie Förderung bzw. steuerrechtliches Instrumentarium.
    2. Kulturgüterinventarisation auf regionaler Ebene
      Der Bund (Bundesdenkmalamt) inventarisiert im Großen und Ganzen nun Einzelobjekte nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes. Städtebauliche Ensemble, Gebiete und sonstige Objekte samt Umgebungszonen liegen in der Verantwortung der Länder und Gemeinden. In 3 Bundesländern existieren daher regionale Inventarisierungen (Oö. Kulturgüterinformationssystem, Tiroler Kunstkataster und Wiener Kulturgüterdatenbank)
  4. Neue exemplarische Kartierungen in Österreich
    Im Rahmen dieser Ausführungen werden die Arbeiten für die Gemeinde Hallstatt (UNESCO-Gebiet in Oberösterreich) und Gemeinde Schwarzenberg in Vorarlberg (UNESCO-Antrag in Bearbeitung) samt regionaler Grundlagenforschung vorgestellt, die aus dem erwähnten neuen methodischen und technologischen Rahmen entstanden sind.