Benno WIDMER

(M Arts & M Law, Bern, Schweiz)

Um den illegalen Verkauf von Kulturgütern im Internet zu verhindern, haben die Schweizer Behörden mit der Online-Auktionsplattform eBay am 18. Juni 2008 eine Absichtserklärung unterzeichnet, die den illegalen Handel mit archäologischen Kulturgütern im Internet verhindern soll. eBay hat sich bereit erklärt, in einer Pilotphase von drei Monaten nur archäologische Kulturgüter zum Verkauf zuzulassen, die über einen behördlichen Legalitätsnachweis verfügen. Sodann wird der Verkauf von archäologischen Kulturgütern von Ebay und den Behörden kontrolliert. Schliesslich sollen Massnahmen zur Sensibiliserung im Hinblick auf die Problematik des Kulturgüterhandels via Internet getroffen werden. Internet-Auktionsplattformen sind in letzter Zeit zu einem wichtigen Umschlagplatz für illegal gehandelte Kulturgüter geworden. Änhliche Pilotprojekte sind auch in Deutschland und Oesterreich im Gange.

Das Referat fasst die ersten Erkenntnisse mit dem Ebay-Pilotprojekt in der Schweiz zusammen und zeigt aktuellste Entwicklungen auf.”