Erich RENHARD

(VESTIGIA – Manuscript Research Centre, Universität Graz, Austria)

Die verantwortete Digitalisierung von Handschriften berücksichtigt insbesondere konservatorische Gegebenheiten, handelt es sich doch durchwegs um Unikate. Einzelne Objekte bedürfen sogar der restauratorischen Stabilisierung, ehe sie überhaupt digitalisiert werden können. Die Disitalsierung von Handschriften – auch jener in kirchlicher Obhut – ist darüber hinaus wissenschaftlichen Anliegen verpflichtet. Das wird gerade an Dingen wie der Digitalisierung von Einbänden und Fragmenten (Spiegelblätter, Talone, andere Makulaturen) augenscheinlich. Solches wird bisweilen vernachlässigt oder ganz vergessen.
Digitalisierung bedeutet Kulturgüterschutz, weil sie Verschleiß, Beschädigung und Abnützung durch häufigen Gebrauch hintanhält. Es gibt aber auch die Erfahrung, daß der Vorgang des Digitalisierens die Originale beschädigt.
Die Digitalisierung von handschriftlichem Kulturerbe folgt insgesamt anderen als den kommerziellen Gesetzmäßigkeiten der modernen Massendigitalisierung.