Erika PIELER

(Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Abteilung Denkmalschutz, Wien, Österreich)

Im Hinblick auf die weltweiten Bedrohungen des kulturellen Erbes vor allem aufgrund eines grenzüberschreitenden illegalen Handels mit Kulturgütern ist die Auseinandersetzung mit den Aspekten des internationalen Kulturgüterschutzes von großer Aktualität. Die mangelnde Durchsetzbarkeit nationaler Vorschriften im Ausland macht die Unterzeichnung völkerrechtlicher Abkommen zu einer Notwendigkeit. Die UNESCO Konvention von 1970 hat den Schutz von Kulturgut vor illegaler Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung zum Gegenstand. Bislang sind ihr 115 Staaten weltweit beigetreten. Während die Konvention anfangs vorwiegend von sog. Exportstaaten ratifiziert wurde, ist in den letzen Jahren auch seitens der sog. Importstaaten (etwa Schweiz) eine Umsetzung erfolgt. Das Referat stellt in einem Überblick die in der Konvention getroffenen Verpflichtungen vor und analysiert deren Auswirkungen. Am Rande werden dabei die Beziehungen der Konvention zu anderen völkerrechtlichen bzw. europarechtlichen Dokumenten beleuchtet. Dem Thema der Tagung entsprechend soll auch auf die Bedeutung dieser Konvention für den archäologischen Bereich eingegangen werden. In Österreich wird derzeit die Möglichkeit einer Ratifikation geprüft, weshalb schließlich der Frage nachgegangen wird, inwiefern die österreichische Rechtslage die in der Konvention festgelegten Forderungen bereits erfüllt bzw. welche Anpassungen notwendig sind. Das Referat wird daher sowohl verwaltungsrechtliche Aspekte als auch solche des Zivilrechts behandeln.

Keywords: Internationaler Kulturgüterschutz, UNESCO Konvention von 1970, Umsetzung