Eckhard LAUFER

(Polizei Hessen, AG Raubgrabung HLKA, Usingen Germany)

Mit zunehmendem Bekanntheitsgrad des Internets stieg dort der Absatz an Kulturgütern, die in der Regel im In- und Ausland unter besonderem Schutz stehen. Ohne größeren Aufwand, Schwierigkeiten und Kontrollen lässt sich im Gegensatz zu geschützten Arten der Tier- und Pflanzenwelt bequem und nahezu anonym die Ware Kulturgut von zu Hause aus über verschiedene Verkaufsplattformen weltweit veräußern. Herkunftsnachweise, die den rechtmäßigen Erwerb und Besitz der Kulturgüter zweifelsfrei belegen, fehlen bis auf sehr wenige Ausnahmen.
Polizeiliche Ermittlungsverfahren belegen bislang in der Mehrzahl, dass insbesondere das archäologische Kulturgut mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit aus Raubgrabungen stammt. In Einzelfällen gelingt auch der direkte Nachweis. Neben der Einstellung der Verfahren sind zumeist Geldstrafen die Folge. Ungeachtet dessen boomt jedoch der Internethandel mit Kulturgut unbekannter Ursprungsherkunft.
Welche repressiven Maßnahmen sind erforderlich, um den illegalen Handel im Internet einzuschränken? Welche präventiven Maßnahmen können dazu beitragen, eine notwendige Transparenz des Handels mit Kulturgut und somit ein faires Miteinander zu erreichen, um letztendlich Straftaten zu verhindern und Kulturgut wirksamer zu schützen?